Outdoor-Tennis im November

Der Wettspielbetrieb muss ab dem 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 ausgesetzt werden.

Tennis als Individualsport auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum ist CoronaSchVO-Konform. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten. Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten gibt es es das erste mal Open Air Tennis beim Höinger SV im November!
Bei Fragen zum Individualsport wendet euch bitte an Andreas Plikun.

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