Spielwiederholung gegen SC Sönnern: Ein laufendes Verfahren

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Das Kreisliga Soest A-Spiel zwischen dem SC Sönnern und uns muss möglicherweise neu ausgetragen werden. Grund dafür ist ein Einspruch des SC Sönnern, der aufgrund eines angeblichen Regelverstoßes des Schiedsrichters beim Sportgericht des Kreises Soest eingereicht wurde. Das Urteil des Sportgerichts, das eine Wiederholung des Spiels fordert, ist jedoch noch nicht endgültig, da wir als Verein das Urteil angefochten haben. Für uns ist die Angelegenheit klar: Es war eine Tatsachenentscheidung, die keine Wiederholung rechtfertigt.

Der Staffelleiter Christian Dahlmann hatte das Spiel zunächst für Donnerstag, den 31. Oktober, neu angesetzt. Doch durch unseren Einspruch wurde dieser Termin wieder aufgehoben. Wie unser Sportlicher Leiter Benjamin Granseuer betonte: „Für uns ist klar, dass es das Wiederholungsspiel nicht geben darf.“ Solange das Verfahren noch läuft, werden wir uns zu den Details zurückhalten, doch wir bleiben bei unserer Position.

In der Nachspielzeit der Partie am 4. Oktober kam es zu einer strittigen Situation. Der Ball war aus Sicht von Sönnern im Tor, unser Spieler klärte ihn jedoch noch mit der Hand. Der Schiedsrichter entschied zunächst auf Elfmeter und Rote Karte für uns, nahm jedoch beides nach Rücksprache mit den Kapitänen zurück und sprach keinen Elfmeter und keine Sperre aus. Der SC Sönnern legte daraufhin Protest ein.

Der SC Sönnern berief sich bei seinem Einspruch auf §58 Absatz 2c der Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV), der Einsprüche bei einem Regelverstoß erlaubt, wenn die Spielwertung als verloren oder unentschieden beeinflusst wurde. Das Sportgericht des Kreises Soest schloss sich dieser Argumentation an und begründete die Entscheidung zur Wiederholung mit den Worten: „Die Rücknahme der Roten Karte und des Elfmeters stellen einen Regelverstoß des Schiedsrichters nach §58 Absatz 2c dar, da er die Spielwertung beim Stand von 4:5 beeinflusst hat.“

Wir werden uns in den nächsten Tagen in Ruhe beraten, wie wir weiter verfahren. Das Bezirkssportgericht wird sich nun mit dem Fall befassen. Frank Vollenberg, der Trainer des SC Sönnern, hat bereits angekündigt, dass auch sie bereit sind, bei Bedarf eine Instanz weiterzugehen. Unser Verein ist weiterhin überzeugt, dass es sich um eine Tatsachenentscheidung handelt und wir kein Wiederholungsspiel benötigen.

Wir als Höinger SV vertrauen darauf, dass das Bezirkssportgericht die Situation sachlich bewertet und eine faire Entscheidung im Sinne des sportlichen Wettbewerbs trifft. Wir stehen zu unserer Auffassung, dass es sich bei den fraglichen Entscheidungen auf dem Spielfeld um Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters handelte, die keinen Grund zur Wiederholung des Spiels bieten.