Spielwiederholung gegen SC Sönnern: Entscheidung getroffen
Rückblick: Das Kreisliga-Soest-A-Spiel zwischen dem SC Sönnern und uns stand lange im Fokus eines laufenden Verfahrens. Hintergrund war ein Einspruch des SC Sönnern, der aufgrund eines angeblichen Regelverstoßes des Schiedsrichters beim Kreissportgericht des Kreises Soest eingereicht wurde. Das Sportgericht hatte zunächst entschieden, dass das Spiel wiederholt werden sollte. Wir als Verein legten Berufung ein, da für uns klar war: Es handelte sich um eine Tatsachenentscheidung, die keine Wiederholung des Spiels rechtfertigt.
Endgültige Entscheidung: Nun steht fest, dass das Spiel nicht wiederholt wird. Das Bezirkssportgericht hat unserer Berufung stattgegeben und das ursprüngliche Ergebnis bestätigt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und endgültig. Wir sind überzeugt, dass dies die richtige Entscheidung im Sinne des sportlichen Wettbewerbs ist und begrüßen den fairen und sachlichen Verlauf des Verfahrens.
Zusammenfassend lässt sich das Urteil wie folgt darstellen: Ein Regelverstoß wurde vom Schiedsrichter in unserem Fall nicht begangen. Ein solcher Regelverstoß würde beispielsweise vorliegen, wenn ein Strafstoß gegen die Latte geschossen wird und derselbe Spieler den Ball im Nachschuss ins Tor bringt, woraufhin der Schiedsrichter auf Tor entscheidet. Dies wäre ein Regelverstoß, da die Doppelberührung nicht erlaubt ist. Ein solcher Sachverhalt lag in unserer Partie jedoch nicht vor.