News zur Corona-Situation im März

Turnhalle

Wir entscheiden wöchentlich neu über die Situation und hoffen, zeitnah wieder starten zu können. Wir informieren Euch auf dieser Seite und über die Tageszeitung:

März

Im März sieht das HSV-Angebot in der Turnhalle wie folgt aus:
  • Dienstags: Männersport
  • Mittwochs: Step Aerobic und Power Gymnastik
  • Donnerstags: Eltern-Kind-Turnen und Aikido
  • Freitags: Kinderturnen und Leichtathletik (LA startet erst ab dem 11.03.2022)

Hinweise zur Testpflicht

  • Für Eltern gilt 2G+ also geimpft/genesen und zusätzlich getestet. Auch für Geboosterte gilt zunächst eine Testpflicht für die Teilnahme.
  • Für Kinder akzeptieren wir auch einen Selbsttest der an dem Tag zu Hause gemacht wurde.

Hinweise zur Quarantänebestimmung

  • Stellt sich heraus, dass in der Gruppe ein Teilnehmer positiv war greift eine Quarantänepflicht von 5 Tagen auch für alle anderen Teilnehmer.
  • Nachlesen könnt ihr die Regel auf der Internetseite des Landes NRW.

Februar

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation starten wir, in Abstimmung mit unseren Übungsleiter:innen, zunächst mit einem reduzierten Angebot in der Turnhalle:
  • Dienstags: Männersport
  • Mittwochs: Step Aerobic und Power Gymnastik

Die Kinder- und Jugendangebote pausieren weiterhin und alle Fußballtrainings und -spiele finden ausschließlich draußen statt.

Auf Grundlage der CoronaSchVO NRW gilt 2G+, d.h. ausschließlich geimpft und genesene Personen mit zusätzlichem Test ODER Boosterimpfung dürfen teilnehmen. Kurzfristige Änderungen werden per Kurs-Chat oder per Vereinsfacebook-Seite kommuniziert.

Januar

In diesem Monat sind noch alle Kurse in der Turnhalle konsequent abgesagt und alle Fußballgruppen finden ausschließlich draußen statt.

Karl-Kleine-Stadion

März

Die Regelungen aus Januar und Februar gelten weiterhin.

Zudem ist ab sofort das Sportheim wieder geöffnet, wie in der Gastronomie gilt 2G-Plus, d.h. Impfnachweis, Personalausweis und Maske sind Pflicht, ggf. zusätzlich ein Testergebnis für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die noch nicht geboostert sind.

Weiterhin gelten die Regeln:

  • Abstand halten
  • Hygiene beachten
  • Maske tragen (in Bewegung)
  • Regelmäßig lüften
  • Corona-Warn-App nutzen

Januar / Februar

Auf der Sportanlage gelten für alle die aktuellen Bestimmungen auf Grundlage der CoronaSchVO NRW.

Aktuell gilt die 2G-Regelung (geimpft, genesen) für alle. Kinder und Jugendlich unter 16 Jahren gelten als immunisiert (gleichgestellt mit genesen und vollständig geimpft).

Übergangsweise können Sportler:innen, die über die erste Impfe verfügen, bis zur zweiten Impfe als Ersatz der Immunisierung einen Testnachweis auf Grundlage einer PCR-Testung vorlegen.

Nachweise bei allen Personen sind von den verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweispapier bzw. Schülerausweis abzugleichen.

Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom RKI herausgegebene CovPassCheckApp verwendet werden.

Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Andernfalls sind die Personen auszuschließen.

Personen mit Symptomen ist das Betreten der Sportanlage untersagt!