Vorgaben zum Sportbetrieb in der Turnhalle Höingen

Stand: 13.05.2020

Wir haben die Durchführbarkeit unserer Sportangebote im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz geprüft und haben uns, entlang den Regeln und Empfehlungen von Gemeinde und Landesportbund, für die folgenden sportartspezifischen Vorgaben entschieden.

Vorgaben zum Sportbetrieb in der Turnhalle Höingen

  1. Die Einweisung in die Hygienebestimmungen des Vereins ist unter www.hoeinger-sv.de/vorgaben einsehbar, unter den Kursteilnehmenden bekannt und zudem an der jeweiligen Sportstätte ausgehangen
  2. Die “Hygiene-Regeln für die Sporthallen in der Gemeinde Ense” vom 12.05.2020 gilt es zu beachten
  3. Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben angepasst. Flächen von 9 qm sind für jeweils eine Person markiert, die Anzahl ist somit auf 22 Sportler/innen in der Höinger Turnhalle begrenzt
  4. Anwesenheitslisten gilt es zu pflegen, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Listen werden von jedem Teilnehmenden online vorausgefüllt und von der Kursleiterin vor Ort gepflegt
  5. Allgemeingültige Verhaltens- und Hygieneregeln gilt es zu befolgen (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten in den Ellenbogen, 1,5 m Abstand, Mund-Nasen-Schutz, …)
  6. Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome und es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person
  7. Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Sanitäranlagen nur in Notfällen zu benutzen
  8. Alle Kursleiterinnen sind in die gültigen Vorgaben eingewiesen
  9. Unsere Beauftragte zur Einhaltung der Vorgaben und Ansprechpartnerin für die Turnhalle ist Petra Meier

 

Vorgehen vor – während – nach einem Kurs

  1. Melde Dich für den entsprechenden Kurs mit den notwendigen persönlichen Daten an: www.hoeinger-sv.de/kurse
  2. Der Zutritt in die Turnhalle erfolgt nacheinander mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz
  3. Der Mindestabstand von 1,5 m ist jederzeit einzuhalten
  4. Handdesinfektionsmittel ist im Eingangsbereich bereitgestellt 
  5. In der Turnhalle sind die markierten 9 qm-Flächen zu nutzen, die einen Abstand zum Nachbarn gewährleisten – die Kursleiterin unterstützt bei der Einweisung der Flächen
  6. Der Austritt aus der Turnhalle erfolgt nacheinander mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz

 

Hinweis: Die obenstehenden Hinweise sind ausschließlich als Empfehlungen zu verstehen. Die rechtliche Grundlage bildet die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Der Vorstand